Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, ein Tier oder einen Vogel fängt auf der Jagd, das man ißt, der soll desselben Blut hingießen und mit Erde zuscharren.
Und jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, der ein Wildbret oder einen Vogel erjagt, die gegessen werden, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.
ELB
Wer auf der Jagd ein Stück Wild oder einen Vogel erlegt — ein Tier, das man essen darf —, der soll es ausbluten lassen und das Blut mit Erde bedecken.
HFA