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2. Mose 21

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Verse

1Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.7Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.10Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.17Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.20Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.21Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.22Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.23Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.27Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.